Motorradtransport AGB’s (Gültig ab 11.01.2015)

Rechtsinformationen

Zu jeden Vertragsabschluss gehören rechtliche Vereinbarungen, diese sind nachfolgend in diesen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Zusatzbedingungen aufgeführt. Bitte nehmen Sie daher alle nachstehenden Bedingungen und Vereinbarungen vor Abschluss eines Vertrages zur Kenntnis.

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Tätigkeiten, insbesondere von Transportdienstleistungen.

2. Regelungsgegenstand

Die AGB sind nur in der aktuellen, von dem Anbieter hier veröffentlichten Fassung gültig. Alle vorangegangen Versionen sind nicht mehr gültig. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, durch den Anbieter, insbesondere gelten diese für alle elektronisch, E-Mail , per Fax oder per Brief übermittelten Bestellungen durch den Auftraggeber, welcher mit jeder Bestellung erklärt, dass er vor Abschluss des Transportvertrages, Kenntnis von den jeweilig gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen zusätzlichen Geschäftsbedingungen neuester Fassung von dem Anbieter genommen hat, diese versteht und mit deren Geltung einverstanden ist und unwiderruflich anerkennt. Der Anbieter stellt seine Dienstleistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Die Nutzung der Internetangebote ohne die Zustimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist somit rechtlich nicht zulässig. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dem formlosen oder / und formularmässigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Auftraggeber wird widersprochen. Verbraucher, im folgenden Kunde genannt, im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer, im folgenden Kunde genannt, im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle Auftraggeber, sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Auftrag ausführende Unternehmen, im folgenden Leistungsträger genannt, im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit als kooperative Partner des Anbieter handeln.

3. Preise

Es besteht keine Garantie seitens des Anbieters auf Aktualität der in den Medien angegebenen Preise und Angebote. Diese können sich kurzfristig ändern. Die zum Zeitpunkt der Anfrage aktuell geltenden Preise werden dem Leistungssuchenden jedoch vor Vertragsabschluss verbindlich mitgeteilt. Spätere Preisänderungen haben keinen Einfluss auf den abgeschlossenen Vertrag.

Wird vom Leistungsnehmer ein falscher Tarif (Modell- oder Kilometerauswahl) angegeben, behält sich der Leistungsträger eine Erhebung einer Zusatzzahlung für den enstandenen Mehraufwand vor.

4. Vertragsabschluss

Nach Auftragseingang und nach Erfüllungszusage durch den Leistungsträger dem Anbieter gegenüber und mit seiner schriftlichen Bestätigung dem Kunden gegenüber kommt der die Leistung betreffende Vertrag, ausschliesslich, zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande.

Im Rahmen des Bestellvorgangs liegt das Risiko einer nicht aufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung beim Kunden. Aufträge und oder Buchungen sind, schriftlich, (per E-Mail, Fax, Briefpost, oder angehängte Datei und / oder Auftragsformular) formlos gültig.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter bei Auftragserteilung von allen wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren, wie z.B. vollständige und richtige Reiseziele, Versand- und Empfangsadressen, Kontaktnamen und Rufnummern, Marke und Typ, Menge, Gewicht, Werthaltigkeit des / der Fahrzeuge(s) zu unterrichten. Der Anbieter und der Leistungsträger sind in der Abwicklung von Sammeltransporten nicht verpflichtet etwaige von dem Kunden benannte Fixtermine einzuhalten. Der Anbieter und die Leistungsträger sind nicht verpflichtet, die vom Kunden gemachten Angaben bezüglich der Richtigkeit (z.B. Adressen) zu überprüfen oder zu korrigieren.

Achten Sie unbedingt auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abgaben:

Beispiele:

  • Standard Transport (Deutschland / EU)
  • Name und vollständige Anschrift von der Abholadresse nebst Tagsüber erreichbarer Telefonnummer.
  • Name und vollständige Anschrift von der Empfängeradresse nebst Tagsüber erreichbarer Telefonnummer.
  • Sofern der Auftraggeber nicht identisch ist mit dem Versender bzw. Empfänger muss diese ebenfalls mit kompletter Anschrift + Telefon genannt werden

5. Bezahlung

Hierbei kann der Kunde den Versender oder Empfänger als Zahlungsverpflichteten schriftlich im Auftrag benennen, das Inkasso durch den Leistungsträger wird wie bei Auftragserteilung von dem Kunden angegeben, sofern möglich, durchgeführt. Für die vollständige Begleichung des Betrags haftet der Auftraggeber gegenüber dem Leistungsträger. Bei Nichtzahlung ist der Leistungsträger berechtigt, von dem Recht des Konnexen und inkonnexen Pfandrecht gebrauch zu machen. Ein Anspruch auf Zahlung des Gesamtpreises der vertraglichen Leistung durch den Kunden/ Auftraggeber bleibt hiervon bis zur Vollständigen Begleichung, rechtlich unberührt gegenüber dem Leistungsträger bestehen.

6. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung

Der Anbieter / Leistungsträger ist grundsätzlich berechtigt, die Leistungen auch nach erteilter Auftragsbestätigung zu verweigern bzw. zu Stornieren wenn sich der Auftraggeber z.B. mit der Zahlung des vereinbarten Preises, auch anteilig, in Verzug befindet. Die Leistungsverweigerung, gleich aus welchem Grund, kann nicht als konkludenter Verzicht auf den Transportausschluss ausgelegt werden.

Die Leistungsträger besorgen als Frachtführer folgende Transportleistungen:

  • Abholung und Beförderung von motorisierten Zweirädern und ähnlichen Fahrzeugen.
  • Frei Haus Empfänger, Unfrei Empfänger bzw. Rechnung an Dritten.
  • Die Zustellung erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Person, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme des Fahrzeuges berechtigt sind.

Wird ein Transportauftrag nicht fristgerecht storniert, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 119,00 EUR vom Kunden / Auftraggeber an den Leistungsträger zu entrichten.

Für eine Anfahrt zur Abholung eines Motorrades oder Zweirades wird bei angemeldeten, jedoch nicht anzutreffenden Kunden eine Anfahrtspauschale von 100 % des Transportpreises erhoben.

Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen von der Durchführung des Transportauftrages zurücktreten, wenn folge Punkte erfüllt sind:

  • Kostelose Stornierung bis Donnerstag 17:00 Uhr, wenn noch kein schriftlicher Termin bekannt gegeben wurde.
  • Der Rücktritt muss schriftlich, per E-Mail oder Fax, erfolgen.

Für Gruppentransporte (ab 4 St.) gilt hiervon abweichend eine Frist von 15 Werktagen vor dem bestellten Transportbeginn – bei späteren Stornierungen ist der Leistungsträger berechtigt 50% des vereinbarten Transportpreises zu berechnen.

Wird bei Gruppenbuchungen durch Stornierung, Wegfall oder aus sonstigen Gründen die erforderliche Mindestanzahl unterschritten, so ist der Anbieter / Leistungsträger berechtigt, vom Vertrag ersatzlos zurückzutreten. Der Anbieter / Leistungsträger ist weiterhin berechtigt, in diesem Fall Stornogebühren zu verlangen. Lässt sich der Kunde bis zum Transportantritt durch einen Dritten ersetzen, so sind dem Anbieter und dem Leistungsträger alle eventuell entstehenden Kosten zu ersetzen. Erfolgt keine schriftliche Stornierung durch den Kunden, gilt insbesondere als vereinbart das bereits der blosse Versuch der Auftragserfüllung Kostenpflichtig ist. Dem Anbieter / dem Leistungsträger sind alle daraus resultierenden entstehenden oder / und entstandenen Kosten vollständig und unverzüglich spätestens binnen 7 Tagen zu ersetzen. Dem Kunden obliegt im Zweifelsfall die Beweispflicht der tatsächlich, dem Anbieter / dem Leistungsträger entstanden Kosten.

Hiervon abweichend gilt:

Der Anbieter / Leistungsträger ist zum Rücktritt vom Leistungs-Transportvertrag berechtigt, wenn die im Angebot ausgeschriebene und festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall ist der Leistungsträger verpflichtet, nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Leistung die Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzusenden. Die Absage hat schriftlich zu erfolgen, es gilt als ausdrücklich Vereinbart das dies auch per elektronische Post: E-Mail / Fax, erfolgen kann.

Die “Mindestteilnehmer-Klausel” in den Leistungsbeschreibungen des Anbieter / Leistungsträger gibt einem Kunden nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und der Leistungsträger die angebotene Leistung dennoch durchführt.

7. Haftung

Wird die Beförderung ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Frachtführer), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, so, als wäre er der Frachtführer.

Jeder ausführende Frachtführer besitzt eine eigene Frachtführerhaftungs-Versicherung (Güterschadenhaftpflicht-Versicherung).

Der Frachtführer und die ausführenden Frachtführer haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im nationalen Verkehr nach HGB §§407-449, im internationalen Verkehr nach CMR mit max. 8,33 SZR (ca. 10,00 €) pro kg Rohgewicht. Bsp. Gewicht des Motorrads 230 kg x 10,00 € = 2.300,00 € Versicherungswert.

Im nationalen Verkehr kann die Haftung gegen einen Aufpreis auf 40 SZR (46,00 €) pro kg Rohgewicht erhöht werden. Bsp. Gewicht des Motorrads 230 kg x 46,00 € = 10.580,00 € Versicherungswert.

Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, daß das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Die Anzeige muß den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen.

Bei Unfallmotorräder, stark verschmutzten, bei bereits vor der Verladung beschädigten oder bei Dunkelheit besichtigten Motorrädern ist eine Haftung für Transportschäden am Transportgut ausgeschlossen.

Bei Gebrauchtfahrzeugen sind Lack-, Kratz-, Scheuer-, Oxidations- und Schrammschäden von der Haftung laut aller Frachtführerhaftungsversicherungen generell ausgeschlossen. Fahrzeughalter sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle Anbauteile an seinem Fahrzeug sach- und fachgerecht befestigt und montiert sind. Für den Verlust von Anbauteilen während des Transportes und die daraus resultierenden Folgen ist der Halter selber verantwortlich. Jegliche Haftung dafür ist durch den Transporteur ausgeschlossen.

Die Kraftsoffmenge im Fahrzeugtank darf maximal 3 Liter betragen. Für Schäden durch auslaufende Flüssigkeiten (zBsp. Benzin, Kühlflüssigkeit und Hydrauliköl aus Bremsanlage und/oder Gabeldämpfung) die während des Transports hervorgerufen werden, wird der Eigentümer des Bikes haftbar gemacht! Undichtigkeiten an zBsp. Stoßdämpfern die während des Transportes auftreten sind von der Haftung ausgeschlossen (Versteckter Mangel).

8. Verjährung

Alle vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden soll. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Anbieter / Leistungsträger die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder / und zusätzlichen Geschäfts-, Transport- und Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen nicht. An der Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche, die ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen aus der Beförderung geltend macht, ist ausschliesslich der Sitz des Anbieters.

Der Anbieter / Leistungsträger ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort ausschliesslich Peißenberg.