Der Treuhandservice beinhaltet die Bezahlung des gekauften Zweirads nach Verladung bei dem Verkäufer. Der Kaufpreis muss vorab auf unser Konto überwiesen werden, damit dieser entweder an den Verkäufer direkt vor Ort in Bar ausbezahlt oder per Echtzeitüberweisung überwiesen werden kann.
Bargeldauszahlungen werden nur noch bis zu einer Kaufsumme von max. 5.000,00 € ausbezahlt.
Kaufsummen ab 5.000,00 € werden per Echtzeitüberweisung direkt nach Verladung an den Verkäufer getätigt.
Die Treuhandservice-Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis des zu transportierenden Zweirads:
Das Zweirad muss weder verpackt noch auf eine Palette gestellt werden. Es wird in unverpacktem, rollfähigen Zustand auf Verladerampen verladen.
Lose Teile können aus versicherungstechnischen Gründen NICHT mitgenommen werden!